Zuschüsse

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es verschiedene Zuschussmöglichkeiten, Antragsformulare senden wir gerne zu. Bitte setzen Sie sich vorab immer mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Wir informieren Sie dazu gerne.

 

Für Familien aus der Stadt Karlsruhe

Karlsruher Kinderpass:
Der Karlsruher Kinderpass beinhaltet jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe Bildungsgutscheine. Diese können eingereicht und angerechnet werden.

Empfänger von Leistungen nach dem SGBII – Arbeitslosengeld II:
Familien die im laufenden Hilfebezug stehen, können nach Vorlage ihres aktuellen Bescheids verschiedene Zuschussmittel über die Stadt Karlsruhe erhalten.

Landesjugendplan
Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von derzeit 5,10 Euro/Tag, wenn das monatliche Gesamtbruttoeinkommen* des Haushalts folgende Grenzen (ohne Kindergeld) nicht überschreitet (Arbeitslosengeld II Empfänger erhalten diesen Zuschuss immer):

 

Anzahl Personen

Lebensgemeinschaft

Alleinerziehend

 

(Beamte)

 

(Beamte)

2

--

--

1.689,-

(1.589,-)

3

2.327,-

(2.188,-)

1.992,-

(1.873,-)

4

2.630,-

(2.472,-)

2.294,-

(2.157,-)

5

2.932,-

(2.756,-)

2.597,-

(2.441,-)

6

3.235,-

(3.040,-)

2.899,-

(2.725,-)

 

*Setzt sich zusammen aus Löhnen und Gehältern, Endgeldersatzleistungen, Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung

 

Zuschüsse des Jugendwerks und der AWO

In besonderen Fällen gewährt das Jugendwerk einen Zuschuss aus Spenden und Eigenmitteln. Leider sind diese Mittel sehr begrenzt und werden nur in Härtefällen vergeben. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.

 

Das Bildungspaket-Mitmachen möglich machen

Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, steht aus dem „Bildungspaket“ ein Zuschuss von monatlich 10,- Euro zu. Insgesamt können bis zu 120,- Euro jährlich für unsere Freizeiten verwendet werden. Der Zuschuss muss unter Vorlage der Rechnung über den Teilnahmebeitrag beim zuständigen JobCenter und/oder Landratsamt beantragt werden.

 

Landkreis Karlsruhe

Teilweise gibt es kommunale Zuschüsse für Freizeiten und Ferienfahrten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises.