Viele Familien sehen sich aktuell hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Eine Ferienerholung für Kinder ist dennoch wichtig und soll möglich bleiben.
Die Hanne-Landgraf-Stiftung unterstützt Familien unabhängig von staatlichen Bezügen, die in einer akuten finanziellen Bedarfssituation sind. Förderungsberechtigt sind alle Kinderfreizeiten in Deutschland, sofern sich der Wohnsitz der Familie im Karlsruher Stadtkreis befindet.
Über den Stadtkreis Karlsruhe hinaus vefügen wir über finanzielle Mittel der Volksbank Karlsruhe-Stiftung, die wir nach Bedarf vergeben können.
Ab sofort können Sie sich hierzu von uns beraten lassen.
Familien mit geringem Einkommen können bis zu 30,00 € pro Tag Zuschüsse für die Ferienfreizeiten erhalten.
Zuschüsse für Kinderferienerholungsmaßnahmen erhalten Kinder, deren Eltern aus finanziellen Gründen nicht die Möglichkeit haben, einen eigenen Erholungsurlaub durchzuführen. Für Kinder bis 18 Jahre (aus dem Stadtgebiet Karlsruhe), deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, gibt es die Möglichkeit über das Jugendwerk Zuschüsse von der Stadt Karlsruhe zu beantragen. Hierfür wird eine Kopie des ALG-Bescheids benötigt.
Bei unseren Freizeiten können bei Vorlage eines gültigen Karlsruher Kinderpasses 2/3 der Angebotskosten, max. 100,00 € pro Kind und Veranstaltung, über den Karlsruher Kinderpass gezahlt werden. Der Karlsruher Kinderpass kann beim JFBW beantragt werden.
Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, steht aus dem "Bildungspaket" ein Zuschuss von bis 180,00 € jährlich zu. Dieser Zuschuss kann auch für unsere Ferienangebote verwendet werden. Der Zuschuss muss unter Vorlage der Rechnung über den Teilnahmebeitrag beim zuständigen JobCenter und/oder Landratsamt beantragt werden.
Manche Stadt- und Landkreise gewähren Zuschüsse für Ferienerholungsmaßnahmen. Weitere Auskünfte gibt es bei der jeweiligen zuständigen Stadtverwaltung oder im Rathaus.